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1x1 der Basisrente

Wussten Sie, dass bei Alleinstehenden heute schon bis zu 22.766 € förderfähig sind?

 

Aktuell können Sie bis zu 82% Ihrer Beiträge als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) steurlich geltend machen. Dieser Prozentsatz steigt hährlich, bis zum Jahr 2025 auf 100%.

 

Sie sind älter als 37 Jahre? Dann wird Ihre spätere Basis-Rente nur anteilig besteuert.

 

Wenn Sie noch vor dem Jahr 2040 Ihr 62. Lebensjahr erreichen und in Rente gehen, können Sie sich einen steuerfreien Anteil von bis zu 30% sichern - lebenslang. Erst für Neurentner ab dem Jahr 2040 sind die gesetzliche Rente und die Basis-Rente immer voll zu versteuern.

Altersvorsorge mit Steuerersparnis

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