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Handelsgesetzbuch
  • Ausgleichsanspruch für Einfirmenvertreter
 
Heizungsanlagen (Haftpflichtschaden)
Im Zusammenhang mit Mietsachschäden ausgeschlossen.
 
Hobbyraum
Der Hobbyraum muss in der Hausratverischerung als Versicherungsort besonders vereinbart werden, sonst besteht kein Versicherungsschutz.

 

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