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Handelsgesetzbuch
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Ausgleichsanspruch für Einfirmenvertreter
Heizungsanlagen (Haftpflichtschaden)
Im Zusammenhang mit Mietsachschäden ausgeschlossen.
Hobbyraum
Der Hobbyraum muss in der Hausratverischerung als Versicherungsort besonders vereinbart werden, sonst besteht kein Versicherungsschutz.
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