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Leitungswasser
Bruchschäden an Rohren bzw. Installationen die sich innerhalb vom Gebäude befinden.
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frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
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der Wasserversorung
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Warmwasser-, Dampfheizung, Klimageräte
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Wasserlöschanlagen
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Leistungen aus der GUV
Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung gibt es ab einer Erwerbsminderung von mindestens 20 %.
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