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Schlüs­sel ver­lo­ren – Diese Ver­si­che­run­gen hel­fen


Kleines Missgeschick, großer Schaden: Wer seinen Wohnungsschlüssel verliert und die Schließanlage eines Hauses ausgetauscht werden muss, für den wird es in der Regel teuer. Mieter können sich jedoch dagegen versichern, dass sie diesen Schaden selbst bezahlen müssen. Das gilt auch für Büroschlüssel.

Mieter können mit der privaten Haftpflichtversicherung den Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln absichern. Im Versicherungsdeutsch ist hier häufig von "privaten fremden Schlüsseln" die Rede, die man zum Beispiel vom Vermieter bekommen hat.

„Hat der Versicherte den Schlüssel verloren, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln einer kompletten Schließanlage“, erklärt GDV-Versicherungsexperte Mathias Zunk. Je nach Vertrag kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt oder eine Selbstbeteiligung vereinbart worden sein.

Tipp: Schauen Sie in Ihre Vertragsbedingungen oder sprechen Sie Ihren Versicherer an, ob über Ihre private Haftpflichtversicherung ein Schlüsselverlust versichert ist - und wenn ja, ob nur private oder auch geschäftliche Schlüssel versichert sind.

Checkliste: Wenn Sie Ihre Schlüssel versichern wollen

  • Bis zu welcher Höhe ist der Schlüsselverlust versichert?

  • Welche Kosten übernimmt der Versicherer im Einzelnen?

  • Verlangt der Versicherer im Schadensfall eine Selbstbeteiligung?

Wie sieht es aus, wenn ich den Büroschlüssel verliere?

Neben den Haus- und Wohnungsschlüsseln können auch geschäftlich genutzte Schlüssel, Codekarten oder Generalschlüssel in der privaten Haftpflicht mitversichert werden. Entscheidend ist hier die Formulierung in den Versicherungsbedingungen, dass auch „fremde betriebliche Schlüssel“ abgedeckt sind.

Ich habe mich ausgesperrt. Ist das auch versichert?

Wer sich ausgesperrt hat, für den kann es sehr teuer werden. Manche Schlüsseldienste verlangen gleich mehrere hundert Euro, um die vor der Tür Stehenden wieder in ihre Wohnung zu lassen. Ein Haus- und Wohnungsschutzbriefleistet in dieser Situation schnelle Hilfe, weiß GDV-Experte Zunk: „Der Versicherer kümmert sich darum, einen Schlüsseldienst zu benachrichtigen und bezahlt ihn auch.“ Verbraucher laufen somit nicht Gefahr, in ihrer prekären Lage an einen möglicherweise unseriösen und überteuerten Schlüsseldienst zu geraten.

Wird das Schloss durch das Öffnen beschädigt, übernimmt der Schutzbriefversicherer auch die Kosten für ein provisorisches Schloss.


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